Über uns

Diese wird regelmäßig nur nach einer eingehenden Überprüfung durch das Jugendamt erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

– Die Räumlichkeiten für die Betreuung müssen kindersicher sein.
– Wir nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.
– Wir müssen ein untadeliges erweitertes Führungszeugnis vorweisen.

Die zahlreichen Weiterbildungen, zum Beispiel auch Erste Hilfe bei Kleinkinder, erfolgen in der Regel außerhalb der Betreuungszeiten.